Nachstehend eine Übersicht bereits geförderter Vorhaben
Laufzeit: 03/2024 - 02/2027
"Erforschung geeigneter Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz von Drohnentechnologie in Schleswig-Holstein"
Laufzeit: xx/xxxx - xx/xxxx
"Aeromobilität in Schleswig-Holstein"
- derzeit im Genehmigungsprozess -
Laufzeit: 01/2024 - 06/2026
"Automatisierungs- und Unterstützungskonzepte für unbemannte Luftfahrzeuge zur Strukturinteraktion an Offshore-Anlagen"
Laufzeit: xx/xxxx - xx/xxxx
"Durchführung eines DrohnenCup als Wettbewerbsplattform, um das Thema "Drohnen" für Schülerinnen und Schüler zugänglicher zu machen."
- derzeit im Genehmigungsprozess -
Laufzeit: 08/2023 - 07/2026
„Lebensrettung im Wattenmeer mittels spezieller Wasserrettungsdrohnen“
- Projekt läuft -
Laufzeit: xx/xxxx - xx/xxxx
"Drohnenbasiertes KI-Sensorsystem für die Landwirtschaft in Zeiten des Klimawandels"
- derzeit im Genehmigungsprozess -
Laufzeit: xx/xxxx - xx/xxxx
"Innovative Showmöglichkeiten in der Luft"
- derzeit im Genehmigungsprozess -
Laufzeit: xx/xxxx - xx/xxxx
Medizinische Transporte mit unbemannten Flugsystemen zwischen den Standorten des Klinikums Nordfriesland
- derzeit im Genehmigungsprozess -
Laufzeit: xx/xxxx - xx/xxxx
"Aufbau des weltweit ersten
Drohnen-Netzwerkes in Schleswig Holstein“
- derzeit im Genehmigungsprozess -
Laufzeit: xx/xxxx - xx/xxxx
Fortführung der Arbeiten aus dem Teilprojekt "Operatives Innovationsmanagement I"
- derzeit im Genehmigungsprozess -
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Bestehende Bündnispartner und diejenigen, die es noch werden möchten, können sich laufend inhaltlich in die Bündnisaktivitäten einbringen und gemeinsam mit uns Projektideen entwickeln. Im Rahmen von sogenannten Calls, die in etwa halbjährlich stattfinden, haben unsere Bündnismitglieder die Möglichkeit, eine Projektskizze Ihres geplanten Vorhabens einzureichen. Die Projektskizze wird zunächst vom Lenkungskreis begutachtet. Im Rahmen einer regelmäßig stattfindenden Beiratssitzung wird dann über die Zulassung zur weiteren Förderung entschieden. Im Falle eines positiven Bescheids ist ein detaillierter Vollantrag beim Projektträger einzureichen, bevor es zur Auszuzahlung der Fördergelder kommen kann. Die Projektmanager der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland stehen den Antragstellern während dieses Prozesses beratend zur Seite.
Antragsteller können aus der Forschung, der Wissenschaft, dem öffentlichen Sektor oder einer anderen förderfähigen Institution kommen.
Folgende Kriterien sind jedoch maßgeblich:
Gefördert werden können folgende Arten von Vorhaben
(zu beachten sind die beihilferelevanten Rahmenbedingungen und ggf. besondere Konditionen der Förderrichtlinie):
Einschränkungen und besondere Bedingungen:
Voraussichtliche Förderquoten:
Eine grenzüberschreitende, internationale Zusammenarbeit in regionalen Bündnissen ist zu begrüßen; allerdings ist eine Förderung ausländischer Kooperationspartner ohne Betriebsstätte oder Niederlassung oder einer sonstigen Einrichtung innerhalb Deutschlands, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, nicht möglich.
Hinweise zur Kooperationsvereinbarung:
Neue Förderanträge für Vorhaben innerhalb des Projekts „UAM-InnoRegion-SH“ werden oftmals von mehreren Verbundpartnern eingereicht, wobei ein Bündnispartner als Verbundkoordinator auftritt.
Bei der Auswahl der Verbundpartner soll im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit darauf geachtet werden, dass diese in der späteren Wertschöpfungskette nicht wirtschaftlich konkurrieren. Aus der Kooperationsvereinbarung muss ersichtlich sein, dass kein Leistungsaustausch im Sinne eines Auftragsverhältnisses vorliegt, sondern dass beide Partner gleichberechtigt zusammenarbeiten.
Beim Einreichen einer Projektidee im Rahmen eines Verbundes von Bündnismitgliedern ist weiterhin zu beachten:
Für mehr Informationen empfehlen wir das
Merkblatt für Antragsteller und Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten.
Mitglieder unseres Bündnisses sind berechtigt, Vorhabenskizzen einzureichen. Die Frist für die Einreichung der Projektskizzen im aktuellen Projekt-Call endete am
Die Frist für die Einreichung der Projektskizzen im fünften Call ist beendet.
In der ersten Stufe des Verfahrens ist vom Hauptantragsteller eine Vorhabenskizze unter Verwendung des vorgegebenen Templates zu erstellen und beim Projektmanagement der UAM-InnoRegion-SH einzureichen.
Damit die Skizzen in der geplanten Beiratssitzung im Juni 2024 auf Förderwürdigkeit bewertet werden können, ist ein fristgemäßer Eingang bis zum 03.05.2024, 23:59 Uhr (Ausschlussfrist) unumgänglich. Alle nach dem 03.05.2024 eingehenden Vorhabenskizzen können erst in einer späteren Beiratssitzung begutachtet werden.
Das Template selbst enthält weitere Hinweise zur inhaltlichen Gestaltung der Vorhabenskizze.